Ak­tua­li­sie­rung 7. Ein­däm­mungs­ver­ord­nung und In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz

Eindämmungsverordnung Brandenburg

Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse ab 24. April greift, hat das Brandenburger Kabinett am 23. April die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. So wurden in der Verordnung im Paragraph 26 alle Absätze zur Notbremse aufgehoben, da nun das Infektionsschutzgesetz die notwendigen Schutzmaßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt regelt. Die meisten Corona-Regeln der Bundes-Notbremse gelten in Brandenburg bereits. Die geänderte Verordnung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 16. Mai 2021.

Zur aktualisierten Siebten Verordnung...

Bundeseinheitliche Notbremse

Seit dem 23. April 2021 gilt bundesweit (bis zum 30. Juni 2021) das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dies beinhaltet auch eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG). Zentraler Inhalt: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.

Kultureinrichtungen bleiben nach wie vor geschlossen, bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen sowie die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden (mögliche Ausnahme: Abschlussklassen und Förderschulen).

Musik- und Kunstschulen werden in dem Gesetz nicht namentlich genannt. Somit ist die Regelung dieses Bereiches weiterhin dem Land überlassen und die speziellen Regeln im § 19 7. SARS-CoV-2-EindV anwendbar. Es ergeben sich damit durch die Bundesnotbremse vorerst keine Änderungen für die Arbeit der Musik- und Kunstschulen in Brandenburg. Gleichwohl ist es den Kreisen und Kommunen weiterhin möglich, strengere Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zu erlassen.

Zum neuen Infektionsschutzgesetz...

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier unter www.bundesregierung.de.